Zweck
Der Zweck der Datenverarbeitung entspricht jeder der vom Stadtrat durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten, die im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zugänglich sein werden.
Legitimation
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Stadtrats, von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalten, die ihm übertragen wurden. In Fällen, in denen der Zweck der Behandlung Ihre Zustimmung erfordert, muss diese durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen. Die Rechtsgrundlage für jede der von der Stadtverwaltung durchgeführten Behandlungstätigkeiten kann im Register der Behandlungstätigkeiten eingesehen werden.
Datenaufbewahrung
Die bereitgestellten personenbezogenen Daten werden für die Zeit aufbewahrt, die zur Erfüllung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, und zur Bestimmung möglicher Verantwortlichkeiten erforderlich sind, zusätzlich zu den in den Vorschriften über Akten und Dokumentation festgelegten Fristen. >
Datenkommunikation
Im Allgemeinen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben, außer aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.
Sie können die Empfänger für jede von der Stadtverwaltung durchgeführte Behandlungstätigkeit im Register der Behandlungstätigkeiten einsehen.
Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte (DPD) ist der Garant für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Stadtrat, der die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorschriften unabhängig überwacht.
Sie erreichen uns über:
- E-Mail: ayuntamiento @ ajuntamentaitona.cat
- Kontakt & nbsp; Adresse: Calle Major, 6 25182 Aitona Lleida / Ländereien von Lleida
- Telefon: 973 794 010
Wo ist der Datenschutzbeauftragte (DPD) geregelt?
Der Datenschutzbeauftragte ist in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (RGPD) vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen im Hinblick auf den Schutz natürlicher Personen geregelt Daten und den freien Datenverkehr und die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte (DPD)?
Artikel 39 der RGPD & nbsp; legt die Funktionen des Datenschutzbeauftragten fest, die wie folgt sind:
- Informieren und beraten Sie über Ihre Verpflichtungen gegenüber dem oder den Datenverantwortlichen gemäß dieser Verordnung und anderen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten.
- Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung, andere Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten und die Richtlinien des Datenschutzbeauftragten oder des für die Verarbeitung Verantwortlichen, einschließlich der Zuweisung von Verantwortlichkeiten, Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern, die an Verarbeitungsvorgängen und damit verbundenen Audits beteiligt sind, und überwachen diese Umsetzung gemäß Artikel 35.
- Mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten.
- Als Kontaktstelle für die Behörde fungieren Fragen zur Behandlung zu konsultieren, einschließlich vorheriger Konsultationen gemäß Artikel 36, und gegebenenfalls zu anderen Angelegenheiten zu konsultieren.
Rechte interessierter Personen
Der Stadtrat fordert über verschiedene Systeme zum Sammeln von Informationen in Papier- oder elektronischer Form (Instanzen, Formulare usw.) personenbezogene Daten von Benutzern an, um ihre Anfrage gemäß den Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten